Volmerswerther Str. 20
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211-15760990
Fax: 0211-15760999
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Auszug aus der Satzung

§ 1 Name, Rechtsstellung, Sitz

(1) Die Stiftung führt den Namen „Krebsstiftung Nordrhein-Westfalen“.
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
(3) Sie hat ihren Sitz in Düsseldorf.

§ 2 Gemeinnützigkeit

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt­schaftli­che Zwecke.
(3) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwen­det werden.

§ 3 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Krebsbekämpfung im Lande Nord­rhein-Westfalen. Dies beinhaltet die Beschaffung von Mitteln zur För­derung des öffentli­chen Gesundheitswesens durch die Förderung der Arbeit der ge­meinnützigen Krebs­gesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. sowie die Förderung einer an­deren Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts und die Unterstüt­zung der onkologischen Forschung in Nordrhein-Westfalen. Daneben kann die Stiftung diese Zwecke auch unmit­telbar selbst verwirklichen.

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirk­licht: Zuwendung finanzieller Mittel zur

a) Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V., insbesondere in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit, Prävention, Behandlung und Nachsorge von Krebserkrankungen,
b) Durchführung von Forschungsvorhaben in Nordrhein-Westfalen, die geeignet sind, Fortschritte in der Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von Krebserkrankungen einschließlich der Grundlagenforschung zu erzielen.

(3) Die Stiftung kann sowohl operativ als auch fördernd tätig sein.

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